Projektentwicklung

Netzverknüpfungspunkt (NVP)

Definition

Der Netzverknüpfungspunkt (NVP) ist die Stelle im öffentlichen Stromnetz, an der eine PV-Anlage oder ein Batteriespeicher angeschlossen wird. Er wird vom zuständigen Netzbetreiber auf Basis der Netzanfrage festgelegt und bestimmt Spannungsebene, Kabeltrasse und damit einen erheblichen Teil der Anschlusskosten.

Bedeutung in der Praxis

Der NVP entscheidet oft darüber, ob ein Projekt wirtschaftlich ist. Liegt der zugewiesene Punkt mehrere Kilometer entfernt, können die Kosten für Kabeltrasse, Wegerechte und Tiefbau den Projektgewinn aufzehren — selbst wenn Fläche und Genehmigung problemlos sind.

Netzbetreiber benennen den NVP im Rahmen der Netzanfrage. Erst damit lässt sich seriös kalkulieren. Genau deshalb sollte die Netzanfrage früh gestellt werden, idealerweise parallel zur Flächensicherung und vor teuren Gutachten.

Praxistipp: Für die Bewertung eines Standorts genügt zunächst die Luftlinie zum nächsten Umspannwerk plus eine grobe Trassenführung. Belastbar ist aber nur die Rückmeldung des Netzbetreibers.

Häufige Fragen

Wer legt den Netzverknüpfungspunkt fest?

Der zuständige Verteil- oder Übertragungsnetzbetreiber. Grundlage ist die Netzanfrage mit Angaben zu Leistung, Technologie und Standort.

Kann man gegen einen ungünstigen NVP vorgehen?

Man kann Alternativen prüfen lassen und Varianten vorschlagen. In der Praxis lohnt es sich, Leistung oder Standortzuschnitt zu variieren und erneut anzufragen.

Verwandte Begriffe