Projektentwicklung

Dachverpachtung

Definition

Bei der Dachverpachtung stellt ein Gebäudeeigentümer seine Dachfläche über einen Pacht- oder Gestattungsvertrag für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage zur Verfügung. Investition, Betrieb und Risiko liegen beim Anlagenbetreiber, der Eigentümer erhält eine laufende Pacht oder vergünstigten Strom.

Bedeutung in der Praxis

Geeignet sind vor allem große, statisch tragfähige Gewerbe- und Industriedächer mit intakter Abdichtung und ausreichender Restlebensdauer. Typische Mindestgrößen beginnen bei rund 1.000 Quadratmetern zusammenhängender Fläche.

Für Eigentümer entscheidend sind drei Punkte: Wer haftet für Schäden an der Dachhaut, wie ist der Rückbau am Laufzeitende geregelt und was passiert bei einem Eigentümerwechsel. Saubere Regelungen hierzu beschleunigen den Abschluss erheblich.

In der Praxis scheitern Verpachtungen selten am Interesse, sondern an fehlender Vorqualifizierung: Dachalter, Statik, Eigentumsverhältnisse und Netzanschluss müssen vor dem Vor-Ort-Termin geklärt sein.

Häufige Fragen

Ab welcher Dachgröße lohnt sich eine Verpachtung?

In der Regel ab etwa 1.000 Quadratmetern zusammenhängender Dachfläche. Bei höherem Eigenverbrauch des Gebäudes kann sich auch eine kleinere Fläche rechnen.

Wie lange laufen Pachtverträge für Dachflächen?

Üblich sind 20 bis 30 Jahre, oft mit Verlängerungsoption und Regelungen zu Rückbau und Eigentümerwechsel.

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